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Reisebedingungen


1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden Anzahlungen wie folgt fällig:

2.1.1. Bei Reiseanmeldungen 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250,- EURO pro Person. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 10% des Preises je Wohneinheit-buchung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden.

2.1.2. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadenersatz geltend machen.

2.1.3. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).

2.2. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reiseleistung. Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung gestellt.

3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen
4.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen, Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von 25,- EURO erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Für spätere Umbuchungen werden Bearbeitungsentgelte gemäß Ziffer 5.1 fällig.

4.2 Von Leistungsänderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Beförderungsklassen, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife oder ähnliches) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Reisepreises sind unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5% kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist.

4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.

Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.

4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 25,- EURO pro Person. Dies gilt auch für Namensänderungen, die erst am Flughafenschalter vorgenommen werden.

5. Rücktritt
5.1. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:

5.1.1 Bei Flugpauschalreisen mit Charter
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 60%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

5.1.2 Bei Flugpauschalreisen mit Linie
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 60%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

5.1.3 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit)
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10%, mindestens 25,- EURO
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80%

5.1.4 Bei Tauchkreuzfahrten weltweit gelten besondere Stornosätze
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 75%
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%

5.1.5 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringe Kosten entstanden sind.

5.1.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.1.7 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

5.1.8 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

6. Aufhebungen des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung vom Veranstalter und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

7. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Der nachträgliche Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Reisebuchung möglich.

8. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom Veranstalter bedingt sind.

9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen der Veranstalter nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen, die dem Reiseteilnehmer vor der Reiseanmeldung verfügbar sein müssen.

10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit der Veranstalter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Deliktische Schadenersatzansprüche:
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet der Veranstalter je Kunde und Reise jeweils bis zu 4000,- EURO. Liegt der Reisepreis jedoch über DM 1333,- EURO  gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Veranstalters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Veranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muß der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel dem Veranstalter unverzüglich anzeigen.

12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verlorengeht oder beschädigt wird, muß der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.

13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlußfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

13.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

13.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Veranstalter an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.

14.2 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

14.3 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

14.4 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

14.5 Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist der Ort dessen Geschäftssitzes.

14.6 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

14.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Reiseveranstalter
Adventure- und Tauchreisen
Hersbrucker Str. 4
91207 Lauf a. d. Peg.



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